Lexikon -Private Krankenversicherung

Die Private Krankenversicherung richtet sich an die Personen, die nicht in der Gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Das sind Arbeitnehmer, deren Gehalt die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt, Selbstständige, Beamte, Freiberufler, Studenten und Rentner. Es gibt folgende Leistungsbausteine:

  • den ambulanten Versicherungsschutz
  • den stationären Versicherungsschutz
  • die Zahnversicherung
  • die Krankentagegeldversicherung (Lohnfortzahlung)
  • und Pflegepflichtversicherung
Versicherte Personen aus der Gesetzlichen KV können durch eine zusätzliche private KV ihren persönlichen Versicherungsumfang aufstocken, zB.:
  • höherer Pflegesatz bei stationärer Krankenhausbehandlung
  • höhere Zuschüsse bei Zahnersatz
  • Zuschüsse für Heilmittel und Hilfsmittel
  • Abdeckung Verdienstausfall (Krankentagegeldversicherung)



siehe:Gesetzliche Krankenversicherung

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